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Rechtsanwälte Feinen, Köln, Arbeitsrecht und Inkasso von Forderungen, Mediation
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Kanzlei für Arbeitsrecht, Mediation und Inkasso

    Anwaltskanzlei Feinen, Köln

      Arbeitsrecht, Inkasso und Wirtschaft

 

Weiterführende Infos zu den Themen:

  • Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung), Bedeutung in der Vollstreckung
  • Insolvenzverfahren, Ablauf (einschl. Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz)

 

Die Bedeutung der Eidesstattliche Versicherung in der Vollstreckung:

Über unsere Datenbanken können wir sehr schnell feststellen, ob Ihr Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, also im Schuldnerverzeichnis des Gerichts eingetragen ist.

Hinter dem Begriff "Vermögensauskunft/Eidesstattliche Versicherung" steht die Tatsache, dass der Schuldner - auf Grund einer Vollstreckungsmaßnahme eines anderen Gläubigers - bei einem Gerichtsvollzieher ein umfassendes Vermögensverzeichnis abgegeben hat (von Angaben zum aktuell vorhandenen Taschengeld, Armbanduhr, bis hin zu Grundstücken, Rentenansprüchen, Grundstücken usw.). Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Vermögensverzeichnisses wird dann "an Eides statt" versichert. Wahrheitswidrige Angaben führen zu einer Strafbarkeit, die von den Staatsanwaltschaften regelmäßig auch rigide verfolgt werden. Demnach ist zumindest ein weiterer Gläubiger vorhanden, der den Schuldner zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gezwungen hat. Ob noch weitere Gläubiger vorhanden sind, lässt sich nicht ohne weiteres feststellen, auch nicht die Höhe der entsprechenden Forderung. Hierzu müsste die Vollstreckungsakte angefordert werden.

Die wesentliche Bedeutung der Eidesstattlichen Versicherung liegt darin, dass der Schuldner im sogenannten Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht eingetragen wird, auf dass alle kreditgebenden Institute (Banken, Versicherungen aber z.B. auch potentielle Arbeitgeber, Internet- oder Handy-Provider, der Versandhandel) zugreifen, mit der Folge, dass der Schuldner keinen Kredit mehr erhält. Die Eintragung bleibt drei Jahre erhalten und kann auf Gläubigerantrag wiederholt werden.

In diesem Zusammenhang bedeutet "Haftanordnung", dass aufgrund von vollstreckbaren Titeln von Gläubigern (Urteile, Vollstreckungsbescheide usw.) die Abgabe einer sog. "Eidesstattlichen Versicherung" (früher: "Offenbarungseid ") beantragt worden ist, der Schuldner nicht nachgekommen ist. Erfolgt eine Ladung zur Abgabe dieses umfassenderen Vermögensverzeichnisses und erscheint der Schuldner nicht, kann ein Haftbefehl beantragt werden, um den Schuldner zwangsweise durch die Polizei zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses zu zwingen.

Konkrete Rückschlüsse darauf, ob beim Schuldner nicht doch vollstreckbares Vermögen vorhanden ist, lässt sich demnach diesen Angaben nicht entnehmen. Hiervon ist jedoch idR auszugehen. Eine sichere Überprüfung könnte nur erfolgen, wenn die entsprechenden Vollstreckungsakten angefordert und gerade im Hinblick auf das eventuell abgegebene Vermögensverzeichnis geprüft werden.

Es macht idR erfahrungsgemäß wenig Sinn, in einer derartigen Situation, ein Gerichtsverfahren bzw. die Vollstreckung fortzuführen, da ziemlich sicher letzten Endes tatsächlich keine Vermögenswerte vorhanden sind, die zu Geld gemacht werden könnten oder überhaupt einen Geldwert haben. Dies könnte nur dann anders zu bewerten sein, wenn Ihnen tatsächlich auf Grund eigener Kenntnis konkrete Vermögenswerte (z. B. ein Arbeitgeber, eine Bankverbindung, ganz bestimmte und bestimmbare Einrichtungsgegenstände, Forderungen, Maschinen, Fahrzeuge usw.) bekannt sein sollten.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, gegen den Schuldner trotzdem einen Titel zu erwirken (Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren), damit Sie gegebenenfalls 30 Jahre lang aus dem Titel Vollstreckungsversuche unternehmen können. Es ist aber mit Sicherheit davon auszugehen, dass vorrangige Gläubiger vorhanden sind, deren Forderungen also vor Ihrer zu erfüllen wären. Eine solche Vorgehensweise würde also dann Sinn machen, wenn man konkret von Vermögensobjekten weiss, in die man (gegebenenfalls ohne Kenntnis von anderen Gläubigern) vollstrecken könnte.

 

 


 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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Wir danken Ihnen, dass Sie mit den Suchwörtern Rechtsanwälte Köln Mediation Eidesstattliche Versicherung Schuldner Schuldnerverzeichnis Vollstreckungsmaßnahme Gläubigers Gerichtsvollzieher Haftanordnung Vermögensverzeichnis auf unserer Homepage aufmerksam wurden.

 

Rechtsanwalt Feinen, 50677 Köln, Kanzlei für Inkasso und Arbeitsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Mediation und Forderungsbeitreibung (debt collection)

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12.01.2019

12. Januar 2019