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Rechtsanwälte Feinen

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Kanzlei für Arbeitsrecht, Mediation und Inkasso

    Anwaltskanzlei Feinen, Köln

      Arbeitsrecht, Inkasso und Wirtschaft


Inkasso bundesweit und in Europa - gewerbliche und private Forderungen aller Art - keine Grundgebühren

Anwaltskanzlei Feinen - Inkasso, Forderungsmanagement, Kaufrecht, Handelsrecht und Vertragsrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen des Handelsrechts und unterstützen Sie im Inkasso Ihrer Forderungen - mit 25 Jahren unserer Erfahrung und Know How.

Anwaltsinkasso: die bessere Alternative für Ihre offenen Forderungen
Keine Provision - Keine Grundgebühr - Keine Anmeldegebühren

Von der Mahnung bis zum Gerichtsverfahren und zur Zwangsvollstreckung - alles ist in einer Hand

Warum wir?

Anders als andere Inkassodienstleister werden Ihre Fälle von erfahrenen Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet - von der Mahnung über das Gerichtsverfahren bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung. Somit entstehen keine Lücken im Fortgang der Verfahren und der juristische Sachverstand ist über den gesamten Verlauf des Auftrags gewährleistet.

Insbesondere die langjährige Gerichtserfahrung eröffnet Ihnen zusätzliche Chancen und Vermeidung von Risiken.


Forderungsbeitreibung ohne Vorleistung oder Vorschuss - international und zu international geltenden Konditionen

Wir sind als Rechtsanwälte mit unserem Inkassobüro vorrangig im nationalen und internationalen Inkasso (Forderungseinzug, Forderungsbeitreibung) und als Anwälte im Vertragsrecht (Kaufrecht) sowie dem Handelsrecht und GmbH - Recht, aber auch im Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Kündigungsschutz) tätig.

Selbstverständlich setzen wir Ihre Forderung auch gerichtlich durch. Wir sind im Kaufrecht, Handelsrecht und in allen Gebieten des Vertragsrechts (Darlehen, Werklohnforderungen usw.) spezialisiert.
Unsere Anwälte sind an allen Gerichten in Deutschland zugelassen (außer BGH).

Forderungen unter 200,00 EUR machen wir nur nach erfolgter Rücksprache geltend (s.u.*); gleiches gilt für die Abwehr von Forderungen unter 500,00 EUR (s.u.**).


Inkasso - Mahnung - Mahnbescheid online:

Sie können Ihre Forderung oder Ihre Rechnungen per Email übersenden.Wir melden uns umgehend zurück.

Ihre Forderung machen wir in Europa mit einem Europäischen Mahnbescheid geltend (Anmerkungen und Länderübersicht s.u.***).

Aber auch europaweit können wir Ihre Forderungen über unsere Kooperationspartner per Klageverfahren und Vollstreckung geltend machen, insbesondere bestehen Kooperationen mit unseren Partnern in: +Großbritannien +Österreich +Italien +Polen +Baltische Staaten (Estland, Lettland, Litauen)

Bitte beachten Sie auch unser Angebot für Firmenkunden:

Wir können im regelmässigen Inkasso Konditionen anbieten, die Sie von allen Kosten - auch im Gerichtsverfahren - freistellen.
Soweit Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (insbes. Rechnungen, Lieferscheine, Schriftverkehr, Kontaktdaten, Vollmacht etc.) und Informationen zur Verfügung stellen und der Schuldner nach unserer Prüfung nicht zahlungsunfähig ist, brauchen Sie sich nicht mehr um das Inkasso kümmern.
Von der Mahnung über das Gerichtsverfahren bis zur Zwangsvollstreckung übernehmen wir das gesamte Verfahren ohne Sie zu belasten!

Kosten - Konditionen unseres Inkassobüros:

Da wir seit vielen Jahren insbesondere für ausländische Unternehmen tätig sind, die ihre Forderungen in Deutschland realisieren wollen, können wir auch Ihnen mit unserer Inkassoabteilung international übliche Konditionen anbieten.

Sie brauchen daher nicht mit Kosten für uns in Vorleistung gehen!

Bei mehreren Forderungen und regelmäßiger Beauftragung können wir besondere Konditionen besprechen.

Keine Kosten im Voraus

Keine Kosten im Erfolgsfall

Keine Kosten bei Nicht-Erfolg

Kosten - Außergerichtliche Tätigkeit:

Für Sie fallen keine Kosten an!

1. Im Erfolgsfall gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Schuldners. Dabei werden eingehende Teilzahlungen zunächst auf entstandene Kosten verbucht.

2. Ist eine Forderung einmal nicht realisierbar (der Schuldner reagiert nicht, ist nicht auffindbar oder ist insolvent und Sie wollen von weiteren Maßnahmen absehen), erheben wir im außergerichtlichen Verfahren keine Kosten (s.u. ****).

Unser Service umfasst insbesondere:
- Prüfung der gerichtlichen Schuldnerkartei (nebst laufender Verf., Schulden),
- Zustellbarkeit von Post und Gerichtsdokumenten,
- Prüfung laufender Insolvenzverfahren,
- Schuldnerinformationen aus dem Internet und Social Networks,
- Ist der Schuldner noch geschäftlich tätig (Telefon, Fax, E-mail etc.),
Für dieses basic package berechnen wir ansonsten 90,00 EUR, wenn unabhängig von einem konkreten Auftrag. Ein vollständiger Check der finanziellen Situation – advanced package – enthält das basic package plus eine umfassende Wirtschaftauskunft einer namhaften Wirtschaftsaukunftei (Adressen, Beteiligungen, Bankverbindungen, Umsatzentwicklungen usw.). Die Kosten betragen 220,00 EUR für jeden Schuldner.
Die Kosten einer einzeln beauftragten Wirtschaftsauskunft (credit report) beträgt 150,00 EUR.

Kosten - Gerichtliche Tätigkeit:

3. Sollte der Schuldner nicht zahlen, sonst irgendwie reagieren, eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht einhalten oder die Forderung bestreiten, werden gerichtliche Schritte notwendig.

Für ein gerichtliches Verfahren sind Gerichtskosten an das Gericht nach einer gesetzlich festgelegten Tabelle zu zahlen. Diese werden von uns idR nicht verauslagt.
In einem gerichtlichen Mahnverfahren fallen nur geringe Kosten an, die von 32,00 EUR bis z.B. 92,00 EUR reichen (Forderung bis 7.000,00 EUR).

Hier können wir Ihnen noch besondere Bedingungen bieten:

3.1. Bei guten Erfolgschancen und Zahlungsfähigkeit des Schuldners berechnen wir für unsere Tätigkeit (Anwaltshonorar) zunächst keine Kosten (nur die Gerichtskosten).
Wir behalten uns aber vor, das gesamte gesetzliche Honorar und Gerichtskosten zu berechnen, wenn vom Schuldner Einspruch oder Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren eingelegt wird oder Einwendungen gegen die Forderung erhoben werden (z.B. Nichtleistung, Leistungsverzug, Schlechtleistung, Mängel, Gewährleistung usw.) oder absehbar ist, dass die Forderung auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Situation des Schuldners letztlich nicht beigetrieben werden kann.

3.2. Wir prüfen bei Ihren Forderungen ob Sie keinerlei Kosten verauslagen müssen insbesondere in Fällen, in denen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Fragen Sie uns!

  • Die Forderung ist außergerichtlich unbestritten oder nachweisbar anerkannt,
  • Wir verfügen über eine gültige postalische Adresse über die der Schuldner erreichbar ist und uns sind alle Kontaktdaten (Tel. Fax Handy E-mail, Bankverbindungen) bekannt,
  • wir über alle Unterlagen wie insbesondere Verträge, Rechnungen, Liefernachweise und Korrespondenz verfügen und
    der Schuldner noch solvent ist (kein Insolvenzverfahren, keine Schuldnereintragung, was von uns überprüft wird) und
    im Verfahren keine Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch) eingelegt werden.

 

Fragen Sie uns oder übersenden Sie ein kurze Fallbeschreibung per E-mail! Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot!

Sie treten die entstandenen Gebührenansprüche, die Ihnen gesetzlich gegen den Schuldner zustehen, an uns ab. Wir würden daher unsere gesetzlichen Gebühren gegen den Schuldner weiterverfolgen, sollte dieser lediglich die Hauptforderung direkt an Sie bezahlen.

Die Forderung wird bei uns überwacht und die Vermögensverhältnisse regelmäßig überprüft. Bei einer späteren Realisierung erhalten Sie dann von uns die Hauptforderung nebst Zinsen.

4. Wir berechnen erst dann die gesamten gesetzlichen Gebühren und Gerichtskosten (s.u. Tabelle1) wenn der Schuldner im Gerichtsverfahren Widerspruch oder Einspruch einlegt und es somit zu einem regulären Streitverfahren mit Gerichtsverhandlung kommt (s.o. 3.1).
Jetzt sind für das Gericht ausführliche Schriftsätze anzufertigen und alle Unterlagen vorzulegen und es wird zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht kommen.
Selbstverständlich muss der Schuldner alle Kosten tragen, wenn wir ein Urteil gegen ihn erhalten.
Bereits geleistete Zahlungen werden natürlich angerechnet.

5. Wird die Forderung vom Schuldner bereits außergerichtlich bestritten, empfiehlt sich idR direkt eine reguläre Klage, für die wir Ihnen die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen (Tabelle 1).

Achtung! außergerichtlich entstehen keinerlei Kosten!

 

Vollmachtsformular bitte >>hier klicken<<





 

 

 

 

 

 


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Copyright: Michael Feinen 2000-2023
04.09.2023
4, September 2023