Farbverlauf
   
Farbverlauf
     
Rechtsanwälte Feinen, Köln, Arbeitsrecht und Inkasso von Forderungen, Mediation
"Untitled"

 

 

Rechtsanwälte Feinen

0221-16844589 Tel
0221-16844619 Fax


E-Mail

 

 

 

Kanzlei für Arbeitsrecht, Mediation und Inkasso

    Anwaltskanzlei Feinen, Köln

       Arbeitsrecht, Inkasso und Wirtschaft

 

Anwalts- und Gerichtskosten, Prozesskostenrisiko, Kostenübersicht

 

Kosten bzw. Kostentragungspflicht und Prozesskostenrisiko - Nutzen Sie unseren Gebührenrechner auf der Seite "Service" - die nachfolgenden Zahlen und die Tabelle sind nicht fortgeschrieben! (mehr Informationen hier>>).

Besuchen Sie unsere neue Homepage, für Smartphones optimiert:inkassodeutschland.com

Nach unserem Prozessrecht muss die Partei, die den Rechtsstreit verliert, sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Wird der Rechtsstreit in voller Höhe gewonnen, muss die Gegenpartei nicht nur die eigenen Anwaltskosten sondern auch die Anwaltskosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten einschließlich eventuell angefallener Kosten für Zeugen und Sachverständigengutachten tragen.

Die Gebühren des Gerichtes und das Honorar der Rechtsanwälte werden aus gesetzlich festgelegten Tabellen (s.u.) berechnet. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, früher BRAGO) sowie dem Gerichtskostengesetz (GKG). Ein Erfolgshonorar ist in Deutschland nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Grundlage der Berechnung ist der sog. Streit- oder Gegenstandswert. Ausgegangen wird also von dem Betrag, um den gestritten wird (wieviel Euro verlangt der Kläger?). Dem Streitwert entspricht nach der Tabelle jeweils eine bestimmte Gebühr, z.B. dem Streitwert von (bis zu) Euro 10.000,00 eine Gebühr von Euro 669,60 für die Einleitung des Gerichtsverfahrens (so genannte Verfahrensgebühr) und einem Wert von Euro 5.000,00 eine Gebühr von Euro 363,60. Vergleichen Sie hierzu die Tabelle unten. Gleiches gilt für die Gerichtskosten, in unserem Beispiel Euro 723,00 bzw. Euro 438,00. Nach dem Streitwert werden schon vor Einreichung einer Klage die Kosten für den Gerichtsvorschuss und einen anwaltlichen Kostenvorschuss berechnet. Für das Gericht ist ein Vorschuss in Höhe einer dreifachen Gebühr zu bezahlen,in unserem Beispiel Euro 723,00 bzw. Euro 438,00. Ohne Einzahlung dieses Vorschusses wird die Klage nicht zugestellt und damit z.B. auch die Verjährung nicht unterbrochen - das Gericht wird in keiner Weise tätig.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Klage von uns nur eingereicht werden kann, wenn wir selbst über den entsprechenden Vorschuss für das Gericht verfügen. In der Regel wird der Gerichtskostenvorschuss durch uns Anwälte per Verrechnungsscheck dem Klageantrag beigefügt. Endgültig wird der Streitwert erst nach Abschluss des Verfahrens vom Gericht festgesetzt. Wir Anwälte machen einen Honorarvorschuss geltend. Außer bei Vorliegen einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung werden auch wir erst i.d.R. nach entsprechendem Zahlungseingang tätig.

In einem gerichtlichen Verfahren fallen für jeden Anwalt mindestens zwei Gebühren (sog. Verhandlungs- und Terminsgebühr), maximal 3 Gebühren (sog. Einigungsgebühr) an. Vergleichen Sie hierzu die Tabelle unten. Hinzukommen noch Kosten für Fotokopien, eine Auslagenpauschale, evtl. Reisekosten sowie die entsprechende Mehrwertsteuer.

Wenn in Ihrem Rechtsstreit ein Sachverständigengutachten notwendig wird, kann es zu erheblichen Mehrkosten kommen: Sachverständigengutachten unter Euro 500,- sind kaum realistisch. In der Regel können Sie von 2000,00 - 4000,00 Euro ausgehen. Letztlich werden auch diese Kosten von demjenigen bezahlt, der den Rechtsstreit verliert, die Kosten werden den gesamten Prozeßkosten zugeschlagen.

Es ist auch möglich, dass Sie mit Ihrer Klage nur zum Teil gewinnen. Die Kosten des Verfahrens werden dann entsprechend aufgeteilt bzw. gequotelt, und zwar die gesamten Kosten, also einschließlich der Sachverständigenkosten, Reisekosten usw.. In einem Urteil wird vom Gericht nicht nur darüber entschieden, ob der eingeklagte Betrag gezahlt werden muss oder nicht, sondern auch, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat bzw. wie die Kosten des Verfahrens aufgeteilt werden. Im Urteilsspruch folgt die Regelung der Kostentragung dem Verhältnis des Unterliegens zum Obsiegens. Das bedeutet bei einem Verlust/Gewinn der Klage um die Hälfte, dass auch jeweils die Hälfte der Kosten zu übernehmen sind, bei Gewinn/Verlust um 75% erfolgt entsprechend eine Kostenaufteilung von 3/4 zu 1/4 usw. Die Berechnung und Festsetzung erfolgt in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren nach Prozeßabschluss (sog. Kostenfestsetzungsverfahren). Nach Abschluss des Verfahrens reichen die Anwälte ihre jeweiligen Honorrechnungen bei Gericht ein. Das Gericht prüft die Honorarrechnungen und berechnet anhand des Urteilsspruchs hinsichtlich der Kosten dann den entsprechenden Betrag, der von der einen an die andere Partei zu zahlen ist.

Wenn wir Ihnen auf Anfrage zu Ihrem Fall das sog. Prozessrisiko angeben, betrifft dies nur den "worst-case", nämlich dass Sie mit der Klage vollständig unterliegen, wovon wir natürlich nicht ausgehen. Ausgegangen wird hier von 2 Anwaltsgebühren (ohne Kosten eines Sachverständigen, Reisekosten usw.).

TIPP: Ihr Kostenrisiko bei vollständigem Verlust einer Klage liegt bei ungefähr bei der Hälfte Ihrer eigenen Forderung! Klagen Sie 20.000,00 Euro ein, betragen die Kosten also ca. 10.000,00 Euro, unter dem Strich verlieren Sie insgesamt 30.000,00 Euro. Da es sich um eine sehr grobe Regel handelt, sollten Sie immer bei uns nachfragen, welche Kosten auf Sie im schlimmsten Fall zukommen würden. Wir können Ihr Risiko bestimmen.

Arbeitsrecht: Bitte beachten Sie, dass auf Grund gesetzlicher Bestimmung in Arbeitsgeichtsverfahren in der 1. Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten (Rechtsanwalt) selber trägt. Es findet keine Kostenerstattung statt, auch nicht, wenn man den Prozess gewinnt! Der eigene Rechtsanwalt ist also auf jeden Fall zu bezahlen. Hier kann eine Rechtsschutzversicherung sehr sinnvoll sein.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Gerichtsgebühren und Honorartabelle:

Bitte beachten Sie, dass in der nachfolgenden Aufstellung der Wert von jeweils 3 Gerichtsgebühren angegeben ist. Für eine Klage ist ein Gerichtskostenvorschuss iHv. 3 Gerichtsgebühren einzuzahlen. Für ein gerichtliches Mahnverfahren sind geringere Gebühren als Vorschuss für das Gericht zu zahlen.

Im Prozess können mehrere bzw. eine Kombination aus verschiedenen Gebühren für die Anwälte anfallen. Näheres zu den Rechtsanwaltskosten teilen wir Ihnen gerne mit. Hier finden Sie die gesetzliche Tabelle für Gerichts- und Anwaltskosten (Auszug), Jahr 2023, Tabelle. Damit wird in der Regel das gesamte Verfahren bezahlt. Die unten genannten Gebühren fallen in jedem Fall in einem Gerichtsverfahren an. Im Einzelfall muss eine weitere Gebühr in ähnlicher Höhe wie angegeben hinzugerechnet werden. Hierühber werden wir Sie informieren. Bereits gezahlte Gebühren werden grundsätzlich auf den Gesamtbetrag angerechnet. Bitte beachten Sie, dass Sie die hier angegebenen Gebühren in jedem Fall als Vorschuss führ ein Gerichtsverfahren zu entrichten haben. Nicht enthalten sind: Kosten führ Kopien, Übersetzungen, Sachverständigengebühren, Reisekosten (Gericht), Gerichtstermin (150,00 EUR-350,00 EUR), Kosten und Gebühren des Vollstreckungsverfahrens (wie Gerichtsvollzieher, Kontenpfändung etc.).

Bitte beachten Sie, dass auf die Summe der Anwaltsgebühren noch die Mehrwertsteuer von aktuell 19% aufzuschlagen ist!


Höhe Ihrer Forderung EUR

Streitwert

Gerichtsgebühren

Anwaltsgeb.

1.2 Geb.
Klage,
Verfahren

Anwaltsgeb.

1.3 Geb.
Verhandlungstermin




in total

up to 500,00

114.00

63.70

58.50

236.20

up to 1000.00

174.00

114.40

105.60

394.10

up to 1500.00

234.00

165.10

152.40

551.50

up to 2,000.00

294.00

215.80

199.20

709.00

up to 3,000.00

357.00

288.60

266.40

912.00

up to 4,000.00

420.00

361.40

333.60

1,115.00

up to 5,000.00

483.00

434.20

400.80

1,318.00

up to 6,000.00

546.00

507.00

468.00

1,521.00

up to 7,000.00

609.00

579.80

535.20

1,724.00

up to 8,000.00

672.00

652.60

602.40

1,927.00

up to 9,000.00
735.00
725.40
669.60
2,130.00

up to 10,000.00

798.00

798.20

736.80

2,333.00

up to 13,000.00

885.00

865.80

799.20

2,550.00

up to 16,000.00

972.00

933.40

861.60

2,776.00

up to 19,000.00

1,059.00

1,001.00

924.00

2,984.00

up to 22,000.00

1,146.00

1,068.60

986.40

3,201.00

up to 25,000.00

1,233.00

1,136.20

1.048.80

3,418.00

up to 30,000.00

1,347.00

1.241.50

1,146.00

3,734.50

up to 35,000.00

1,461.00

1,346,80

1,243.20

4,051.00

up to 40,000.00

1,575.00

1,452.10

1,340.40

4,367.50

up to 45,000.00

1,689.00

1,575.40

1,437.60

4,684.00

up to 50,000.00

1,803.00

1,662.70

1,534.80

5,000.50

up to 65,000.00

2,199.00

1,784.90

1,647.60

5,631.50

up to 80,000.00

2,595.00

1,907.10

1,760.40

6,262.50

up to 95,000.00

2,991.00

2,029.30

1,873.20

6,893.50

up to 110,000.00

3,387.00

2,151.50

1,986.00

7,524.50

up to 125,000.00

3,783.00

2,273.70

2,098.80

7,155.50

up to 140,000.00

4,179.00

2,395.90

2,211.60

8,786.50

up to 155,000.00

4,557.00

2,518.10

2,324.40

9,417.50

up to 170,000.00

4,971.00

2,640.30

2,437.20

10,048.50

up to 185,000.00

5,367.00

2,762.50

2,550.00

10,670.50

up to 200,000.00
5,763.00
2,884.70
2,662.80
11,310.50
more than 200,000.00       Kontaktieren Sie uns

 


 

 


 


 

Besuchen Sie unsere neue Homepage: www.wirtschaftsinkasso.com

 

www.wirtschaftsinkasso.com

www.debtsineurope.com

www.debtsgermany.com

www.rechtsanwalt-feinen.de

www.debtcollectionagency.de

www.inkassodeutschland.com

www.kanzlei-feinen.de

www.webfile.info

www.inkassoteam.com

www.mediationsanwalt.de

 

Global Debt Recovery Network: www.globalrecoverynet.com - debt collection worldwide

 

Copyright: Michael Feinen 2000-2024
04.03.2024
4. März 2024