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Rechtsanwälte Feinen

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Kanzlei für Arbeitsrecht, Mediation und Inkasso

    Anwaltskanzlei Feinen, Köln

      Arbeitsrecht, Inkasso und Wirtschaft

 

Corona - Zahl der „Zombie-Unternehmen“ könnte bis März 2021 auf 800.000 steigen

Die Rückforderung von geleisteten Zahlungen durch Insolvenzverwaltern drohen!


Um viele Unternehmen zu retten, hat die Regierung seit März die wegen der COVID-19 Pandemie die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Experten fürchten eine unkalkulierbare Kettenreaktion und einen Anstieg der Zahl verdeckt verschuldeter Firmen, den sogenannten "Zombieunternehmen". Die Zahl der verdeckt überschuldeten Unternehmen wird bereits jetzt auf 550.000 geschätzt.

Sollte die Anmeldepflicht, wie von der Regierung geplant, bis Ende März 2021 weiter ausgesetzt werden, dann wird diese Zahl Creditreform zufolge auf 700.000 bis 800.000 Firmen steigen.

Das bedeutet, dass immer die Möglichkeit besteht, dass der Schuldner zum jetzigen Zeitpunkt bereits zahlungsunfähig ist, aber nach der aktuellen Corona-Gesetzgebung nicht verpflichtet ist, Insolvenz anzumelden.

Insolvenzverwalter können verschiedene rechtliche Möglichkeiten nutzen, um vom Schuldner geleistete Zahlungen zurückzufordern. So besteht für einen Insolvenzverwalter, die rechtliche Möglichkeit, diese Zahlungen in die Insolvenzmasse zurückzufordern, gegebenenfalls auch noch Jahre später!

Wir empfehlen daher, dass wir für Sie zuerst die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Schuldners prüfen, um zumindest mögliche Argumente zu entkräften, Sie hätten die Insolvenzreife Ihres Schuldners gekannt oder hätten Sie kennen müssen. Wir empfehlen auch, die Forderung so schnell als möglich auch gerichtlich geltend gemacht wird. Auch sollten Sie diese Umstände bei Ratenzahlungsvereinbarungen berücksichtigen. Wir geben gerne weitere Hinweise.

 

Information zählt!
Prüfen Sie Ihre Partner bevor sie Ihre Schuldner werden

Nutzen Sie unsere Angebote:

Ist Ihr Geschäftspartner oder der Geschäftsführer Ihrer Partnerfirma bereits als Schuldner im

Schuldnerregister eingetragen und gilt damit als kreditunwürdig? Prüfung auf Schuldnereintragungen, insbes. Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung), 25 EUR

Ist der Schuldner an seiner Adresse noch per Post erreichbar? Prüfung der postalischen Adresse und Einwohnermeldeamt (wichtig für gerichtliches Mahn- und Gerichtsverfahren), 40 EUR

Prüfung und Recherche SocialMedia: welche Informationen lassen sich über Ihre Partner finden?, 60 EUR

Wirtschaftsauskunft namhafter Wirtschafstdienste über Einzelperson, 60,00 – 100,00 EUR

Wirtschaftsauskunft namhafter Wirtschafstdienste über Firmen, 150,00 EUR

Über weitere Angebote informieren wir gerne!

Wir bieten auch weitere Pakete zum Check und Monitoring Ihrer Geschäftspartner an.
Wir geben gerne Auskunft!

 

Wie geht die Anwaltskanzlei Feinen mit Corona / COVID-19 um?

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

auch wir sind uns in der aktuellen Situation unserer sozialen aber auch unserer beruflichen Verantwortung unseren Mandanten gegenüber bewusst.

Selbstverständlich können Sie unser weiterhin telefonisch oder - besser - per E-Mail erreichen.

Allerdings haben wir uns dazu entschlossen, in den nächsten Wochen und bis auf weiteres keine persönlichen Besprechungen in den Kanzleiräumen mehr durchzuführen.
Wir bitten auch, Anfragen und Infos möglichst per E-mail zu übersenden oder im Sekretariat um einen Rückruf zu bitten.

Unsere Kanzlei ist eine moderne und dynamische Anwaltskanzlei mit einem flexiblen Arbeitsumfeld.

Unser Team arbeitet in der Regel von unserem Büro in Köln aus. Hier verwalten wir das weltweite Inkasso und den Kundenservice. Unsere internationale Kundenbetreuung erfolgt seit jeher über das Telefon und E-Mails.

Die jüngste Entwicklung der Pandemie hat keine Auswirkungen auf unseren Kundenservice. Wir sind gewohnt, allen unseren Kunden weltweit einen ausgezeichneten Kundenservice per E-Mail, Telefon und WebFile-System zu bieten.

Unser gesamtes Team ist geschützt und arbeitet jetzt meist vom Home-Office aus, das wir mit dem technisch besten und sichersten Standard weiter ausgebaut haben. 
Ein Video-Konferenzsystem ist in Arbeit und steht in Kürze zur Verfügung.

Als Reaktion auf die jüngsten Ratschläge des Robert-Koch-Instituts, der WHO und der Regierung hat das Team alle empfohlenen persönlichen Gesundheitsvorkehrungen getroffen und arbeitet von zu Hause aus.

Zum Glück sind wir alle an flexibles Arbeiten gewöhnt, und deshalb sollten Sie keine Veränderung unseres Kundendienstes feststellen.

Bleiben Sie gesund!

 

 

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04.03.2024
4. März 2024